Reglement für die Spielgruppe

1.
Die Spielgruppe ist für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten vorgesehen.

2.
Die definitive Anmeldebestätigung des Kindes verpflichtet zur Bezahlung des Spielgruppenplatzes während des ganzen Jahres, auch bei längeren Abwesenheiten wie Ferien oder Krankheit (Ausnahme: Mit Arztzeugnis wird das Geld zurückerstattet).

3.
Die Spielgruppe findet nur statt, wenn mindestens 6 Kinder angemeldet sind.

4.
Auf dem Hin- und Rückweg müssen die Kinder von einem Erwachsenen begleitet werden. Erlauben die Eltern dem Kind, den Weg ohne Begleitung zu gehen, geschieht dies auf eigene Verantwortung. Die Spielgruppenleiterin ist in diesem Falle schriftlich zu informieren.

5.
Bei der kleinen Spielgruppe ist ein Schnuppern möglich. Bei einem eventuellen Ausstieg werden nur die besuchten Spielgruppentage berechnet.

6.
Wir bitten die Eltern, das Kind pünktlich zu bringen, da sonst der Einstieg für das Kind schwierig wird.

7.
Bei Verhinderung (Krankheit, Ferien, etc.) ist telefonische Abmeldung bei der Spielgruppenleiterin erforderlich bis spätestens 08:00 Uhr oder bereits am Vorabend.

8.
Während des Jahres werden keine neuen Kinder aufgenommen, ausser Neuzuzüger, die schon eine Spielgruppe besucht haben, insofern es noch freie Plätze hat. Bei den 3-jährigen Kindern ist ein Einstieg bis am 1. Tag nach den Weihnachtsferien möglich, jedoch darf die Höchstanzahl von 10 Kindern nicht überschritten werden.

9.
Versicherung ist Sache der Eltern (Unfall- und Haftpflichtversicherung). Für Unfälle haftet der Elternverein nicht.


Das Reglement wird jeweils der definitiven Anmeldebestätigung beigelegt.


Thörishaus, August 2008

Elternverein Thörishaus

Sig. der Vorstand

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